FAQ – Unterstützung bei Pflegegrad & Alltagshilfe | Alltagsnah GbR
1. Welche Unterstützung bietet Alltagsnah für Menschen mit Pflegegrad?
Alltagsnah unterstützt Menschen mit Pflegegrad im Alltag – beispielsweise bei Einkäufen, Haushaltsarbeiten, Begleitungen zu Terminen, sozialer Betreuung oder alltäglichen Aufgaben im Zuhause.
2. Können die Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden?
Ja. Viele Leistungen können über den monatlichen Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abgerechnet werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben dafür in der Regel Anspruch auf bis zu 131 € monatlich.
3. Für welche Pflegegrade sind Leistungen möglich?
Die Unterstützung kann in der Regel ab Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 genutzt werden. Welche Leistungen übernommen werden, hängt von der jeweiligen Pflegekasse und dem individuellen Bedarf ab.
4. Unterstützt Alltagsnah auch Angehörige?
Ja. Ziel ist es ebenfalls, pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten. Durch regelmäßige Unterstützung entsteht mehr Freiraum und Sicherheit im täglichen Leben
5. Welche Alltagshilfen werden konkret angeboten?
Dazu gehören unter anderem:
- Haushaltsunterstützung
- Einkäufe und Besorgungen
- Begleitung zu Ärzten oder Terminen
- Gemeinsame Spaziergänge und soziale Betreuung
- Hilfe bei der Tagesstruktur
- Unterstützung im Alltag für Senioren und Menschen mit Einschränkungen
6. Wie läuft die Anmeldung oder Kostenübernahme ab?
Alltagsnah unterstützt auf Wunsch auch bei Fragen zur Abrechnung mit der Pflegekasse. Nach einem ersten Gespräch wird gemeinsam geprüft, welche Leistungen genutzt und übernommen werden können.
7. Warum entscheiden sich Kunden für Alltagsnah?
Alltagsnah steht für persönliche Betreuung, feste Ansprechpartner und zuverlässige Unterstützung im Alltag. Der Fokus liegt darauf, Menschen mit Pflegegrad ein selbstbestimmtes und angenehmeres Leben zuhause zu ermöglichen.